Wann braucht man ein Baugrundgutachten?

Wann brauche ich ein Baugrundgutachten?

Entsprechend der gültigen Norm kann auf ein Baugrundgutachten dann verzichtet werden, wenn die Baumaßnahme in die Geotechnische Kategorie (GK) 1 fällt. Das liegt dann vor, wenn:

  1. der Baugrund waagerecht bis schwach geneigt und als tragfähig und setzungsarm bekannt ist,
  2. es sich um ein setzungsunempfindliches, flach gegründetes Bauwerk mit Stützenlasten bis 250 kN und Streifenlasten bis 100 kN/m handelt,
  3. das Grundstück außerhalb von Erdbebenzonen liegt,
  4. kein Grund- oder Schichtenwasser in der Gründungssohle auftritt,
  5. sich keine Nachbargebäude, Leitungen oder andere Bauwerke im Einflussbereich des Neubaus befinden.

Sofern einer dieser Punkte nicht gegeben ist, muss entsprechend der gültigen Norm eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden. Die heute gültige Richtlinie für die Erstellung von Baugrundgutachten ist der Eurocode 7 (Kurzform EC 7) mit der Bezeichnung „Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik“. Die Eurocodes sind von einer Kommission der Europäischen Gemeinschaft für das Bauwesen aufgestellt worden, um technische Handelshindernisse zu beseitigen und Ausschreiben EU-weit zu harmonisieren. Zur Umsetzung dieser EC 7 wurde in Deutschland die DIN EN 1997 verfasst, die im Jahr 2011 in Kraft getreten ist. Sie ersetzt zumindest teilweise die bislang gültigen Normen der DIN 1054:2010-12 (Baugrund- Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau) sowie DIN 4020:2010-12 (Geotechnische Untersuchungen für bautech-nische Zwecke). Die „alten“ DIN-Normen sind weitgehend in diese DIN EN 1997 aufgenommen worden. Generell ist der geforderte Untersuchungsumfang für die Baugrunduntersuchung größer geworden. Die Ergebnisse werden heute in Form eines sogenannten Geotechnischen Berichtes dargestellt.

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner